Die in der Hausbeschreibung angegebene maximale Personenzahl darf während des Aufenthalts nicht überschritten werden. Bei Feststellung einer Überschreitung ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlichen Personen den Zugang zur Unterkunft und/oder zum Park zu verweigern oder sie aufzufordern, das Gelände zu verlassen. Ebenso darf die in der Hausbeschreibung angegebene maximale Anzahl an Fahrzeugen, die geparkt werden dürfen, nicht überschritten werden. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, Fahrzeugen, die die erlaubte Anzahl überschreiten, den Zugang zum Park zu verweigern oder sie entfernen zu lassen.