Vermietungsbedingungen
MIETBEDINGUNGEN OUDDORP CONNECTION
1. Definitionen
1.1. Vermieter: Ouddorp Connection mit Sitz in Ouddorp und Geschäftsstelle an der Dorpsweg 26, 3253 AH Ouddorp, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 72515589.
1.2. Zusätzliche Kosten: die vom Mieter geschuldeten Kosten für zusätzliche Lieferungen und Dienstleistungen des Vermieters, wie unter anderem die Reinigung des Mietobjekts, Bettwäsche, Handtücher, Haustiere, zusätzliche Einrichtungen sowie, falls zutreffend, eine Kaution oder ein Schadensbeitrag, jeweils wie in der Buchung angegeben.
1.3. Buchung: der zwischen Vermieter und Mieter geschlossene Vertrag über die vorübergehende Vermietung des Mietobjekts und die Erbringung etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen und Lieferungen, auf den diese Mietbedingungen Anwendung finden.
1.4. Buchungsanfrage: eine Anfrage des Mieters zur Anmietung einer Ferienunterkunft für einen bestimmten Zeitraum sowie zur Inanspruchnahme etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen und Lieferungen.
1.5. Kaution: eine gegebenenfalls vom Mieter an den Vermieter zu zahlende Sicherheitsleistung zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters und zur Verrechnung etwaiger Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter, einschließlich Schäden am Mietobjekt oder dessen Inventar. Falls eine Kaution gilt, wird dies in der Buchung angegeben.
1.6. Schadensbeitrag: sofern in der Buchung angegeben, kann anstelle einer Kaution ein nicht erstattungsfähiger Schadensbeitrag erhoben werden. Die Anwendbarkeit und der Umfang einer etwaigen Schadensregelung werden in der Buchung angegeben. Die Zahlung eines Schadensbeitrags befreit den Mieter nicht von seiner Haftung für Schäden, für die er aufgrund dieser Mietbedingungen verantwortlich ist und die nicht oder nicht vollständig von der betreffenden Schadensregelung gedeckt werden.
1.7. Eigentümer: der Eigentümer des Mietobjekts oder die sonst an dem Mietobjekt berechtigte Person.
1.8. Mietobjekt: die vom Mieter gemäß der Buchung gemietete Ferienunterkunft beziehungsweise die gemieteten Ferienunterkünfte einschließlich des dazugehörigen Inventars, der Geräte und Einrichtungen.
1.9. Mieter: die natürliche oder juristische Person, die die Buchung abschließt. Soweit anwendbar, gelten die Verpflichtungen des Mieters aus diesen Mietbedingungen auch für Personen, die mit Zustimmung des Mieters im oder am Mietobjekt wohnen oder sich dort aufhalten.
1.10. Mietzeitraum: der in der Buchung angegebene Zeitraum, in dem das Mietobjekt dem Mieter zur Verfügung gestellt wird, vom vereinbarten Ankunftszeitpunkt bis zum vereinbarten Abreisezeitpunkt.
1.11. Mietpreis: der Gesamtbetrag des Mietpreises für das Mietobjekt einschließlich der in der Buchung angegebenen Zusätzlichen Kosten.
1.12. Angebot: ein Angebot des Vermieters bezüglich einer Buchungsanfrage, in dem unter anderem das Mietobjekt, der Mietzeitraum, der Mietpreis und etwaige Zusätzliche Kosten angegeben werden.
1.13. Anzahlung: die vom Mieter zu leistende erste Zahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises.
2. Allgemeines
2.1. Diese Mietbedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote, Buchungsanfragen, Buchungen und sonstigen Vereinbarungen mit dem Vermieter bezüglich der Vermietung einer oder mehrerer Ferienunterkünfte sowie der Erbringung etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen und Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen. Bei einer Online-Buchung bestätigt der Mieter dies, indem er vor Abschluss der Buchung das dafür vorgesehene Kontrollkästchen aktiviert.
2.3. Diese Mietbedingungen gelten auch, wenn der Vermieter zur Durchführung der Buchung Dritte einschaltet.
2.4. Der Vermieter ist berechtigt, diese Mietbedingungen zu ändern. Für eine bereits abgeschlossene Buchung gelten grundsätzlich weiterhin die Bedingungen, denen der Mieter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Buchung zugestimmt hat. Änderungen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich sind, können auch auf bestehende Buchungen Anwendung finden, soweit dies angemessen und gesetzlich zulässig ist.
2.5. Werden Übersetzungen dieser Mietbedingungen zur Verfügung gestellt, dient der niederländische Text als Grundlage. Bei Auslegungsunterschieden zwischen einer Übersetzung und dem niederländischen Text ist der niederländische Text maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.
2.6. Das Mietobjekt darf ausschließlich zu touristischen und Freizeitzwecken genutzt werden.
2.7. Die Nutzung des Mietobjekts als dauerhafter oder vorübergehender Wohnraum außerhalb eines Freizeitaufenthalts, für geschäftliche Zwecke, zur Unterbringung von Arbeitnehmern oder Arbeitsmigranten oder für vergleichbare Zwecke ist nicht gestattet, sofern der Vermieter hierzu nicht vorher ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung erteilt hat.
2.8. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Mietobjekt ganz oder teilweise unterzuvermieten, Dritten, die nicht in der Buchung angegeben sind, zur Nutzung zu überlassen oder anderweitig kommerziell zur Verfügung zu stellen, sofern der Vermieter hierzu nicht vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt hat.
3. Buchung
3.1. Eine Buchungsanfrage gilt lediglich als Anfrage und stellt für sich genommen noch keine verbindliche Buchung dar.
3.2. Nach Eingang einer Buchungsanfrage prüft der Vermieter die Verfügbarkeit des betreffenden Mietobjekts sowie die geltenden Bedingungen und kann dem Mieter ein Angebot unterbreiten.
3.3. Ein Angebot ist unverbindlich, solange es vom Mieter nicht angenommen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.4. Eine Buchung kommt zustande, sobald der Mieter die Buchung oder das Angebot schriftlich, per E-Mail oder über die Website bestätigt und, soweit zutreffend, diesen Mietbedingungen zugestimmt hat.
3.5. Offensichtliche Schreibfehler, Rechenfehler, Preisfehler, Eingabefehler und andere erkennbare Irrtümer in Angeboten, Beschreibungen, Angeboten und Buchungen sind für den Vermieter nicht verbindlich, soweit der Mieter vernünftigerweise erkennen konnte, dass ein Fehler oder Irrtum vorlag.
3.6. Die Beschreibung, Fotos und Einrichtungen des Mietobjekts werden vom Vermieter mit größtmöglicher Sorgfalt dargestellt. Geringfügige Abweichungen, die die Art oder Nutzung des Mietobjekts nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Stornierung oder zu Schadensersatz.
3.7. Der Vermieter gewährleistet, dass er vom Eigentümer zur vorübergehenden Vermietung des Mietobjekts als Ferienunterkunft berechtigt ist.
4. Zahlung
4.1. Zur Bestätigung der Buchung hat der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Mietpreises zu leisten.
4.2. Die Anzahlung muss innerhalb von drei Tagen nach Bestätigung der Buchung durch den Vermieter eingegangen sein, sofern in der Buchung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
4.3. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist ein, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine angemessene zusätzliche Zahlungsfrist einzuräumen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Zahlung, kann der Vermieter die Buchung stornieren. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 5, soweit gesetzlich zulässig.
4.4. Die verbleibenden 70 % des Mietpreises sind spätestens einen Monat vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen, sofern in der Buchung keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
4.5. Wird der verbleibende Betrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine angemessene zusätzliche Zahlungsfrist einzuräumen. Bleibt die Zahlung anschließend aus, kann der Vermieter die Buchung stornieren und es können Stornierungskosten gemäß Artikel 5 anfallen.
4.6. Falls eine Kaution gilt, wird diese nach Ablauf des Mietzeitraums und nach Verrechnung etwaiger fälliger Forderungen des Vermieters innerhalb von vierzehn Tagen an den Mieter zurückgezahlt. Wird zur Feststellung eines Schadens vernünftigerweise mehr Zeit benötigt, wird der Mieter hierüber informiert.
5. Stornierungen
5.1. Eine Buchung kann vom Mieter bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kostenfrei storniert werden. Bereits vom Mieter gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet.
5.2. Bei einer Stornierung durch den Mieter weniger als 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums schuldet der Mieter den vollständigen Mietpreis sowie die in der Buchung genannten Zusätzlichen Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
5.3. Eine Stornierung muss dem Vermieter schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden und wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie beim Vermieter eingegangen ist.
5.4. Bei vorzeitiger Abreise, das heißt beim Verlassen des Mietobjekts nach Beginn, aber vor Ablauf des Mietzeitraums, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder etwaiger Zusätzlicher Kosten, es sei denn, zwingendes Recht gewährt dem Mieter einen entsprechenden Erstattungsanspruch.
5.5. Beendet der Vermieter die Buchung, weil die Anzahlung oder der verbleibende Teil des Mietpreises nicht rechtzeitig gezahlt wurde, richten sich die finanziellen Folgen nach den zu diesem Zeitpunkt für die Buchung geltenden Stornierungsbedingungen.
6. Ankunft und Abreise
6.1. Das Mietobjekt kann am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr vom Mieter bezogen werden, sofern in der Buchung oder den Anreiseinformationen nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt angegeben ist.
6.2. Das Mietobjekt muss am vereinbarten Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr verlassen werden. Sonntags gilt eine späteste Abreisezeit von 13:00 Uhr, sofern in der Buchung oder den Abreisehinweisen nichts anderes angegeben ist.
6.3. Der Mieter hat die vereinbarte Abreisezeit einzuhalten. Verlässt der Mieter das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters verspätet, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch vernünftigerweise entstandenen zusätzlichen Kosten und nachweisbaren Schäden in Rechnung zu stellen.
6.4. Führt die verspätete Abreise dazu, dass Reinigung, Wartung, Kontrolle oder eine nachfolgende Buchung beeinträchtigt werden, kann der Vermieter die daraus entstehenden angemessenen Kosten vom Mieter verlangen.
7. Aufenthalt, Schäden und Meldepflicht
7.1. Die in der Objektbeschreibung angegebene Höchstzahl zulässiger Personen darf während des Aufenthalts nicht überschritten werden. Wird diese Höchstzahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, nicht zugelassenen Personen den Zugang zum Mietobjekt oder zum Gelände zu verweigern oder sie zum Verlassen des Geländes aufzufordern. Auch die für das Mietobjekt angegebene Höchstzahl zulässiger Fahrzeuge darf nicht überschritten werden.
7.2. Der Mieter ist verpflichtet, sich wie ein verantwortungsvoller Mieter zu verhalten und sorgfältig mit dem Mietobjekt sowie dem dazugehörigen Inventar, Mobiliar, den Geräten, Installationen und sonstigen Einrichtungen umzugehen. Wesentliche Veränderungen am Mietobjekt oder an der Einrichtung dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden.
7.3. Das Mietobjekt wird vor der Ankunft des Mieters durch den Vermieter oder in dessen Auftrag kontrolliert. Soweit vernünftigerweise möglich, werden das Mietobjekt sowie das vorhandene Inventar und die Geräte auf sichtbare Schäden, Mängel und Funktionsfähigkeit überprüft.
7.4. Schäden, Mängel oder Defekte, die nach Ansicht des Mieters bereits bei der Ankunft vorhanden waren, müssen dem Vermieter so schnell wie möglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden. Der Mieter wird gebeten, eine solche Meldung nach Möglichkeit durch Fotos, Videos oder andere Nachweise zu belegen.
7.5. Schäden, Mängel oder Defekte, die während des Mietzeitraums entstehen oder vom Mieter während des Mietzeitraums festgestellt werden, müssen dem Vermieter unmittelbar nach Feststellung gemeldet werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn der Mieter selbst keine Beeinträchtigung durch den Mangel erfährt, die betreffende Einrichtung nicht nutzt oder keine Reparatur verlangt.
7.6. Der Mieter muss dem Vermieter während des Mietzeitraums angemessen Gelegenheit geben, gemeldete Schäden, Mängel oder Defekte zu überprüfen und, soweit möglich und erforderlich, zu beheben.
7.7. Unterlässt es der Mieter, einen nach seiner Auffassung bereits bei der Ankunft vorhandenen Schaden, Mangel oder Defekt gemäß Artikel 7.4 zu melden, kann der Vermieter bei der Beurteilung der Haftung das Fehlen einer solchen Meldung sowie die Kontrolle vor dem Aufenthalt berücksichtigen. Der Mieter behält die Möglichkeit, glaubhaft zu machen, dass der betreffende Schaden, Mangel oder Defekt bereits vor Beginn des Mietzeitraums vorhanden war.
7.8. Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt und/oder am dazugehörigen Inventar, Mobiliar, an Geräten, Installationen und sonstigen Einrichtungen, die während des Mietzeitraums infolge eines dem Mieter oder seinen Mitreisenden zurechenbaren Handelns oder Unterlassens entstehen.
7.9. Der Mieter haftet ebenfalls für zusätzliche Schäden, die entstehen oder sich verschlimmern, weil der Mieter einen Schaden, Mangel oder Defekt nicht rechtzeitig dem Vermieter gemeldet hat.
7.10. Wird nach der Abreise des Mieters ein Schaden oder Defekt festgestellt, der dem Vermieter vor Beginn des Mietzeitraums nicht bekannt war und vom Mieter während des Mietzeitraums nicht gemeldet wurde, ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter eine Erklärung und gegebenenfalls unterstützende Nachweise zu verlangen. Bei der Beurteilung können unter anderem die Kontrolle vor dem Aufenthalt, etwaige Meldungen während des Aufenthalts, die Art des Schadens sowie die von beiden Parteien bereitgestellten Informationen berücksichtigt werden.
7.11. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sowie das vorhandene Inventar, Mobiliar, die Geräte und Einrichtungen bei der Abreise in demselben Zustand zu hinterlassen, in dem sie zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurden, ausgenommen normale Abnutzung infolge sorgfältiger und üblicher Nutzung.
7.12. Haftet der Mieter für einen Schaden, ist er verpflichtet, die vernünftigerweise erforderlichen Kosten für Untersuchung und Reparatur zu erstatten. Ist eine Reparatur vernünftigerweise nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, können angemessene Ersatzkosten berechnet werden. Alter, Zustand und Wert des beschädigten Gegenstands können hierbei berücksichtigt werden.
7.13. Die professionelle Endreinigung des Mietobjekts wird entsprechend der Buchung durchgeführt. Der Mieter bleibt verpflichtet, das Mietobjekt gemäß den bereitgestellten Abreisehinweisen zu hinterlassen, einschließlich der Entfernung von Abfällen, des ordnungsgemäßen Hinterlassens der Spülmaschine und des besenreinen Hinterlassens des Mietobjekts.
7.14. Wird das Mietobjekt erheblich stärker verschmutzt hinterlassen, als bei normaler Freizeitnutzung vernünftigerweise erwartet werden kann, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die vernünftigerweise erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
7.15. Rauchen im Mietobjekt ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sind infolge des Rauchens zusätzliche Reinigung, Reparaturen oder Ersatz erforderlich, können die vernünftigerweise erforderlichen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
7.16. Der Mieter muss sorgfältig mit Schlüsseln, Zugangskarten, Fernbedienungen und sonstigen Zugangsmitteln umgehen. Bei Verlust oder Beschädigung können die vernünftigerweise erforderlichen Kosten für Ersatz, Neuprogrammierung oder Anpassung von Schlössern in Rechnung gestellt werden.
8. Bettwäsche und Handtücher
8.1. Bettwäsche und Handtücher sind, soweit dies für das Mietobjekt gilt, über den Vermieter zu beziehen und im Mietpreis enthalten, sofern dies in der Buchung entsprechend angegeben ist.
9. Internetnutzung
9.1. Abhängig vom Mietobjekt kann der Eigentümer oder Vermieter dem Mieter über ein WLAN-Netzwerk Zugang zum Internet anbieten.
9.2. Der Mieter ist selbst für die Geräte, Software und Einstellungen verantwortlich, die zur Nutzung der Internetverbindung erforderlich sind.
9.3. Der Vermieter kann nicht garantieren, dass die Internetverbindung jederzeit unterbrechungsfrei oder mit einer bestimmten Geschwindigkeit zur Verfügung steht.
9.4. Der Mieter muss bei der Nutzung des Internets die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten. Die Nutzung der Internetverbindung für rechtswidrige Aktivitäten, die Verbreitung illegaler Inhalte, Cyberkriminalität oder andere Tätigkeiten, die dem Vermieter, Eigentümer oder Dritten Schaden zufügen können, ist nicht gestattet.
9.5. Hat der Vermieter oder Eigentümer berechtigte Gründe für die Annahme, dass ein schwerwiegender Missbrauch der Internetverbindung stattfindet, kann der Zugang vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden. Bußgelder, Ansprüche oder nachweisbare Kosten, die unmittelbar aus einem dem Mieter zurechenbaren rechtswidrigen Gebrauch entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
10. Haftung
10.1. Der Mieter ist für die sorgfältige und sichere Nutzung des Mietobjekts und der vorhandenen Einrichtungen verantwortlich.
10.2. Spielgeräte, technische Geräte und sonstige Einrichtungen sind entsprechend ihrer Bestimmung und mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen.
10.3. Vermieter und Eigentümer haften nicht für Schäden, Verletzungen, Unfälle oder Krankheiten, die nicht auf eine dem Vermieter oder Eigentümer zurechenbare Pflichtverletzung oder rechtswidrige Handlung zurückzuführen sind.
10.4. Für die Haftung des Mieters für Schäden am Mietobjekt sowie am dazugehörigen Inventar, an Geräten, Mobiliar, Installationen und sonstigen Einrichtungen gilt Artikel 7.
10.5. Vermieter und Eigentümer haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum des Mieters, es sei denn, der Schaden beruht auf einer dem Vermieter oder Eigentümer zurechenbaren Pflichtverletzung oder einem anderen Umstand, für den der Vermieter oder Eigentümer nach geltendem Recht haftet.
10.6. Liegt ein Mangel am Mietobjekt vor, wird sich der Vermieter, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, bemühen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Mieter muss Mängel gemäß Artikel 7 und Beschwerden gemäß Artikel 13 rechtzeitig melden.
10.7. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Vermieter nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die nicht unmittelbar aus einer dem Vermieter zurechenbaren Pflichtverletzung entstehen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie aufgrund zwingenden Rechts unzulässig ist.
10.8. Verursacht der Mieter erhebliche Belästigungen, verhält er sich schwerwiegend unangemessen, nutzt er das Mietobjekt entgegen seiner Bestimmung, führt er verbotene Aktivitäten aus oder verletzt er seine Verpflichtungen auf andere schwerwiegende Weise, kann der Vermieter angemessene Maßnahmen ergreifen. Abhängig von der Schwere der Situation können diese Maßnahmen unter anderem aus einer Verwarnung, der Auferlegung von Bedingungen oder der Beendigung des Aufenthalts bestehen.
10.9. Rechtfertigt die Schwere des Verstoßes eine sofortige Beendigung oder weigert sich der Mieter nach einer Verwarnung, den Verstoß zu beenden, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter und dessen Mitreisenden den weiteren Zugang zum Mietobjekt zu verweigern. Ein etwaiger Anspruch auf Erstattung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und dem anwendbaren Recht.
11. Haustiere
11.1. Haustiere sind nur gestattet, wenn dies in der Beschreibung des Mietobjekts und/oder in der Buchung ausdrücklich angegeben ist.
11.2. Der Mieter muss mitgebrachte Haustiere bei der Buchung angeben und darf nicht mehr Haustiere mitbringen, als in der Buchung gestattet sind.
11.3. Für den Aufenthalt von Haustieren können zusätzliche Kosten und Bedingungen gelten, wie in der Buchung angegeben.
11.4. Der Mieter ist für Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen verantwortlich, die durch ein vom Mieter mitgebrachtes Haustier verursacht werden.
12. Hausordnung und Parkreglement
12.1. Der Mieter und seine Mitreisenden müssen während des Aufenthalts die geltende Hausordnung sowie, wenn das Mietobjekt Teil eines Ferienparks ist, das geltende Parkreglement einhalten.
12.2. Soweit solche Regeln zusätzliche Verpflichtungen für den Mieter enthalten, werden diese dem Mieter vor oder spätestens zu Beginn des Aufenthalts zur Verfügung gestellt.
12.3. Der Mieter ist für das Verhalten der Personen und Haustiere verantwortlich, die unter seiner Verantwortung im oder am Mietobjekt wohnen oder sich dort aufhalten.
12.4. Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung oder das Parkreglement können zu Maßnahmen gemäß Artikel 10.8 und 10.9 führen.
13. Beschwerden und Notfälle
13.1. Beschwerden über das Mietobjekt oder zusätzliche Dienstleistungen müssen dem Vermieter so schnell wie möglich nach Feststellung gemeldet werden.
13.2. Dringende Situationen oder Notfälle müssen unverzüglich telefonisch über die hierfür vom Vermieter bereitgestellte Telefonnummer gemeldet werden.
13.3. Nicht dringende Beschwerden müssen ohne unnötige Verzögerung und vorzugsweise während des Mietzeitraums schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.
13.4. Der Mieter muss dem Vermieter angemessen Gelegenheit geben, die Beschwerde zu untersuchen und, soweit möglich, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen.
13.5. Meldet der Mieter eine Beschwerde nicht während des Mietzeitraums und wurde dem Vermieter dadurch keine Möglichkeit gegeben, die Beschwerde zu untersuchen oder zu beheben, kann dies Auswirkungen auf einen etwaigen Anspruch des Mieters auf Nachbesserung, Entschädigung oder Schadensersatz haben, soweit der Vermieter durch die verspätete Meldung tatsächlich benachteiligt wurde.
13.6. Bei Schäden, Störungen oder Notfällen ist der Mieter verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden am Mietobjekt oder am Eigentum des Vermieters, Eigentümers oder Dritter zu verhindern oder zu begrenzen.
13.7. Kann eine Beschwerde während des Aufenthalts nicht zufriedenstellend gelöst werden, kann der Mieter diese nach Ende des Aufenthalts schriftlich dem Vermieter vorlegen und dabei die relevanten Umstände sowie gegebenenfalls vorhandene Nachweise angeben.
14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
14.1. Auf die Buchung und diese Mietbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.
14.2. Entsteht eine Streitigkeit, werden sich die Parteien zunächst bemühen, diese im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.
14.3. Können die Parteien keine Einigung erzielen, kann die Streitigkeit dem Gericht vorgelegt werden, das nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zuständig ist.
15. Alter und Zusammensetzung der Reisegruppe
15.1. Besteht die Reisegruppe nicht aus einer Familie oder Verwandten, müssen alle Mitglieder der Reisegruppe mindestens 25 Jahre alt sein, sofern der Vermieter nicht vorher schriftlich etwas anderes genehmigt hat.
15.2. Jugendgruppen sind nicht gestattet, sofern der Vermieter hierzu nicht vorher ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung erteilt hat.
15.3. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Buchung korrekte Angaben zur Zusammensetzung und zum Alter der Reisegruppe zu machen.
15.4. Stellt sich bei oder nach der Ankunft heraus, dass bewusst falsche Angaben zur Zusammensetzung oder zum Alter der Reisegruppe gemacht wurden und die Reisegruppe nach diesen Mietbedingungen nicht zugelassen worden wäre, ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum Mietobjekt zu verweigern oder den Aufenthalt zu beenden, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist.
Wenn Ihre Reisegruppe keine Familie oder Verwandte ist, müssen alle Reisebegleiter mindestens 25 Jahre alt oder älter sein. Jugendgruppen sind in unseren Unterkünften nicht erlaubt.